Langer Prozess einer Planung Die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Die UVP verhindert keinen Eingriff kann ihn aber gerichtsfest machen Das Gesetz über die Umweltverträg lichkeitsprüfung UVPG wurde am 12 02 1990 vom Deutschen Bundes tag beschlossen Damit hatte die Bun desrepublik Deutschland eine Vor gabe der Europäischen Union EU umgesetzt Bereits 1985 hatte die EU die UVP Richtlinie erlassen aus der alle Mitgliedstaaten ein UVPG in na tionales Recht umsetzen mussten Im Anhang 1 des UVPG sind alle Vorhaben beschrieben für deren Pla nung eine Umweltverträglichkeits prüfung UVP angewendet werden muss Das können Kraftwerke Ab fallbeseitigungsanlagen Deponien und große Windkraftanlagen sein UVP pflichtig sind somit nur große Planungsvorhaben Die UVP allein entscheidet nicht über die Zulässigkeit einer Planung sondern bietet nur eine Entscheidungshilfe für die Genehmigungsbehörde 1 Das UVP Verfahren Eine UVP gliedert sich in mehrere Verfahrensschritte Sobald ein Vorha benträger einen Antrag gestellt hat das sein Plan baulich umgesetzt wer den soll wird das UVP Verfahren eröffnet sofern sein Vorhaben in den Kriterien zur UVP genannt wird 2 Der Scoping Termin Alle Beteiligten treffen sich zu einem ersten Gespäch dem sogenannten Scoping Termin In der Regel lädt die Genehmigungsbehörde die Bezirks regierung dazu ein Neben dem An tragsteller der sich die Mitarbeit ei nes bezahlten Landschafts oder Pla nungsbüros sichert nehmen die Trä ger öffentlicher Belange TöB teil Diese TöB sind zum Beispiel Ener gieversorgungsunternehmen Stadt werke Telefongesellschaften Was ser und Schifffahrtsämter Bergbau behörden und weitere Gesellschaf ten die in ihrem Wirken von der je weilig geplanten Maßnahme betrof fen sein können Natürlich ist auch die Kommune dabei Ebenso nehmen in NRW die ge setzlich anerkannten Naturschutzver bände an diesem Termin teil Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND Naturschutz bund Deutschland NABU Landes gemeinschaft Natur und Umwelt LNU und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald SDW Die Natur schutzverbände werden den TöBs in diesem Verfahren gleichgestellt Die Verbände werden in NRW von einem gemeinsamen Büro das seinen Standort in Oberhausen hat organisiert Alle Planungsvorhaben werden von den angestellten Fach kräften des sogenannten Landes büros der Verbände vorgesichtet bevor sie von dort in die Kreis und Stadtverbände die die Stellungnah men erarbeiten geschickt werden Alle Teilnehmer des Scoping Ter mins können ihre Wünsche äußern bezüglich dessen was für das Vorha ben untersucht werden soll Die Na turschutzverbände haben oft Kennt nis über das Vorkommen von Arten und können Untersuchungen anre gen Ebenso wird der Untersu chungsraum festgelegt der deutlich größer sein kann als die von der Bau maßnahme beanspruchte Fläche Schließlich kann die neue Anlage ent sprechende Emissionen abgeben 3 Die UVU Im nächsten Verfahrensschritt startet die Umweltverträglichkeitsuntersu chung UVU Vor Ort kartiert das vom Vorhabenträger beauftragte Pla nungsbüro den Tier und Pflanzenbe stand im Untersuchungsraum Gleichzeitig werden die Auswir kungen des Vorhabens die auf Mensch Tier Pflanze Boden Luft Wasser Klima Landschaftsbild und Kulturgüter einwirken untersucht und beurteilt Die Nullvariante wie ist die Entwicklung wenn das Vorha ben nicht verwirklicht wird und die beantragte Planung meist in mehre ren Varianten werden gegeneinan der abgewogen 4 Die UVS Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Schriftstück veröf fentlicht der Umweltverträglichkeits studie UVS Die UVS wird allen Be teiligten zur Verfügung gestellt und von ihnen beurteilt Die Kommune befragt dazu ihr Entscheidungsgre mium den Stadt oder Kreisrat mit allen Untergliederungen Ausschüs sen und Bezirksvertretungen Die un tere Naturschutzbehörde UNB müsste in diesem Fall den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde be teiligen um zu einer Meinung zu kommen Die Stellungnahme der UNB fließt in die gesamtstädtische Stellungnahme ein Das wesentliche Ergebnis der UVS findet sich in der Tabelle der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen wieder Hier werden der Ist Zustand der Fläche vor dem Eingriff und der zu erwartende Zustand nach der Ver wirklichung gegeneinander abgewo gen Dieses Ergebniss wird in ein Punktwertsystem umgerechnet Da raus errechnet sich die Größe der Ausgleichsfläche die der Vorhaben träger erwerben und für Naturschutz zwecke entsprechend gestalten muss Alternativ ist die Zahlung eines Ersatzgeldes möglich wenn keine Ausgleichsfläche zur Verfügung steht 5 Der Erörterungstermin Es ist fast der letzte Schritt Im Erör terungstermin treffen alle diejenigen wieder zusammen die am anfängli chen Scoping Termin beteiligt waren Sie erörtern die vorliegenden Ergeb nisse der UVU und tauschen ihre Meinung aus Die Verhandlungslei tung liegt wieder bei der Genehmi gungsbehörde die sagen wir ein mal aufmerksam zuhört mehr nicht Auch hier scheiden sich manchmal die Geister Damit ist das Verfahren der UVP abgeschlossen Der Planfeststellungsbeschluss Ein UVP Verfahren mündet in der Re gel in eine Planfeststellung dies ist ein behördliches Verwaltungsverfah ren für bedeutsame Vorhaben Die Genehmigungsbehörde trif ft eine Entscheidung den Planfeststellungs beschluss Alle Beteiligten können gegen diesen Beschluss klagen wenn sie der Meinung sind dass ihre Interessen nicht berücksichtigt wor den sind Allerdings müssen sie diese Argumente in ihrer schriftlichen Stel lungnahme benannt haben nach schieben können sie neue Argumen te zu diesem Zeitpunkt für die Klage nicht mehr 15

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